Lufthansa prüft Vermeidung der Zölle auf US-Flugzeuge
27.04.2025 Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nachdem die US-Administration unter Donald Trump ihre Androhung von Strafzöllen zur Reduktion des Aussenhandelsdefizits der USA (das eigentlich bloss die Konsumbereitschaft der Amerikaner anzeigt) wahrgemacht hat, stellte auch die EU Gegenzölle in Höhe von bis 25% auf die Einfuhr US-amerikanischer Produkte in die Mitgliedstaaten der Union in Aussicht. Davon betroffen wären voraussichtlich auch Neuauslieferungen von Boeing-Flugzeugen. Gemäss einer Meldung der Süddeutschen Zeitung (Bezahlartikel) und des aeroTELEGRAPH sucht Lufthansa für die anstehende Lieferung weiterer Boeing 787-9 für die Konzernmutter sowie die Tochter Austrian Airlines nach Möglichkeiten, diese Zölle zu umgehen. Dies würde bedeuten, dass die Flugzeuge statt in die EU in ein von den EU-Gegenzöllen resp. sonstigen Gegenzöllen nicht betroffenes Land geliefert werden müssten. Dies könnte - sofern dies von den sich von Wahsington DC ausgehend immer wieder einmal ändernden Bestimmungen erlaubt wird - einerseits durch die Einschaltung einer Leasingfirma in einem Drittstaat oder im Ursprungsland USA geschehen, die die Flugzeuge an Lufthansas Stelle übernimmt und an diese weitervermietet, oder andererseits durch die Lieferung der Flugzeuge an eine Lufthansa-Tochter in einem nicht von den EU-Zöllen betroffenen Drittland möglich sein, die die Boeing 787 formell mietet und auf sich einträgt, sie anschliessend aber an die Mutter zurück vermietet.
Hier bringen die genannten Quellen die Schweiz mit den beiden Lufthansa-Töchtern Swiss International Air Lines und Edelweiss Air ins Spiel. Zwar ist die Schweiz auch von einem Trump-Zoll in Höhe von satten 31% für Exporte von der Schweiz in die USA betroffen, im Gegenzug zur EU hat sie aber auf die Verhängung von Gegenzöllen auf US-Importe in die Schweiz verzichtet.
Inwieweit die komplexen Abklärungen und Vorbereitungen eines solchen Geschäfts, das letztlich von der Interpretation und Anwendung der Zollregeln aller involvierten Länder abhängt, schon gediehen sind, ist vorerst nicht bekannt. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass das Geschäft als tatsächlicher Import in das Drittland akzeptiert und nicht als reines Umgehungsgeschäft gewertet wird, auf das die Strafzölle wiederum fällig würden. Da es sich angesichts des Listenpreises von 292,5 Millionen Dollar für eine werksneue Boeing 787-9 auch bei Einberechnung allfälliger kundenspezifischer Preisnachlässe bei einem Strafzoll von 25% immer noch um erkleckliche Summen handelt, die beim Import in die EU auf jedes Flugzeug aufgeschlagen würden, scheint die Suche nach legalen Möglichkeiten, dem Zollhammer zu entgehen, aber durchaus wahrscheinlich.
Auf den Namen der Hauptstadt Berlin und das passende deutsche Kennzeichen D-ABPA hört die erste Boeing 787-9 der Lufthansa. Sie ist auf dem Bild auf ihrem Auslieferungsflug direkt aus Everett nach Frankfurt zu sehen (Oliver Göbel, Frankfurt, 30.8.22).