Vorübergehende Kapazitätsreduktion am Flughafen Zürich

18.03.2025    Quelle: Skyguide         

Der Luftraum rund um den Flughafen Zürich weist infolge der Ausrichtung seiner Pisten und der geltenden Betriebskonzepte verschiedene Kreuzungspunkte am Boden und in der Luft auf. Diese stellen eine potentielle Gefahr für gefährliche Annäherungen zweier Flugzeuge, oder im schlimmsten Fall gar für eine Kollision dar. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat deshalb einen Sicherheitsgrenzwert definiert, nach dem bei 300'000 jährlichen Flugbewegungen statistisch mit einer Kollision alle 1'000 (eintausend) Jahre gerechnet werden kann. Dieser sogenannte Grenzwert eines 10-9 Sicherheitsziels diente als Grundlage, um die Luftraumbedürfnisse der kommerziellen, privaten und militärischen Nutzer des Luftraums Zürich zu evaluieren, und neu zu definieren, in welchen Sicherheitsabständen bei den jeweiligen Pisten-Benutzungskonzepten geflogen werden darf, und welche Ausdehnung der individuell genutzten Lufträume sich daraus ergeben muss, um gegenseitige Luftraum-Verletzungen zu vermeiden.

Dieser Prozess wurde 2018 lanciert und vom Bundesamt für Zivilluftfahrt im Rahmen des Projektes «Redesign Luftraum Zürich» umgesetzt. In Zusammenarbeit mit der Flughafen Zürich AG, der Luftraumaufsicht Skyguide, den zivilen und militärischen Nutzern sowie der benachbarten Deutschen Flugsicherung DFS und dem Deutschen Bundesverkehrsministerium wurde ein neuer Sicherheitsgrenzwert für den rund 10'000 Quadratkilometer über Schweizer und Deutschem Staatsgebiet umfassenden Luftraum Zürich definiert. Anschliessend wurde ausgehend vom Linienverkehr berechnet, welche Kollisionsrisiken bestehen und wie der Luftraum angepasst werden muss, damit der neue Sicherheitsgrenzwert eingehalten werden kann. In einer letzten Phase wurden die Luftraumbedürfnisse der allgemeinen Luftfahrt und des Militärs hinzugerechnet und in die Neugestaltung des Luftraum einbezogen, ohne den Sicherheitsgrenzwert zu verletzen. Die bestehenden Betriebskonzepte am Flughafen Zürich bleiben im Grundsatz aber erhalten.

Die Luftraumstruktur rund um den Flughafen Zürich wurde per 20. März 2025 überarbeitet, um die Komplexität des Betriebs und daraus entstehende Risiken an Kreuzungspunkten zu minimieren. Vorübergehend tritt deshalb bei allen Nutzungskonzepten, also auch beim Westwindkonzept, nach dem hier die Boeing 777-233LR C-FIVK der Air Canada zum Start auf Piste 32 rollt, eine Kapazitätsreduktion um 20% in Kraft (Lukas Lusser, Zürich, 3.12.24).

Die neu gestaltete Luftraumstruktur über Zürich tritt nun am 20.3.25 in Kraft, wie das BAZL mitteilt. Die Flugsicherung Skyguide reduziert deshalb ab diesem Stichtag die Anflugkapazitäten am Flughafen Zürich um 20 Prozent bei den Anflügen aller Betriebskonzepte. Diese Beschränkung gilt voraussichtlich für vier Wochen. Zudem schränkt sie in den flughafennahen Gebieten die Kleinfliegerei temporär ein. Betroffen sind beispielsweise Segelflug-, Hängegleiter-, Fallschirm- und Spezialflugaktivitäten. Solche Entlastungsmassnahmen entsprechen bei derart umfangreichen Änderungen im Flugsicherungssystem den internationalen Standards.

Durch die Entlastungsmassnahmen erhalten die Lotsen die Möglichkeit, sich an die neue Arbeitsroutine zu gewöhnen. Gleichzeitig lernen die Piloten, unter den neuen Rahmenbedingungen zu navigieren. Zudem reduziert Skyguide damit das Risiko einer Überlastung des Systems. Skyguide ist bestrebt, die Auswirkungen auf Betreiber und Passagiere so gering wie möglich zu halten. Sie prüft dazu regelmässig, wie sich die Einführung entwickelt und wie sich die Involvierten an die neuen Prozesse und Verfahren gewöhnen. So evaluiert Skyguide laufend, inwiefern und wie lange sie die Entlastungsmassnahmen aufrechterhalten muss.