FAA Notfall-Erlass groundet MD-11
11.11.2025
Nach dem Absturz der UPS MD-11F N259UP in Louisville, Kentucky, vom 3.11. haben sowohl die betroffene Logistikerin UPS wie auch ihre Konkurrentin das Flugzeugmuster MD-11 vorsorglich und freiwillig gegroundet. Nachdem sich immer mehr Einzelheiten zum Vorfall herausstellen, hat das US-Luftamt, die Federal Aviation Authority (FAA) nun ebenfalls Konsequenzen gezogen und die MD-11 formell gegroundet.
Am späten Sonntagabend hat sie eine sogenannte Emergency Airworthiness Directive erlassen, Dokumentennummer (AD) 2025-23-51 (Download im Safety Publications Tool der EASA). In dieser Anweisung ordnet sie ein Flugverbot für das betroffene Muster an. Dieses gilt solange, bis weitere Inspektionen an den betroffenen Flugzeugen und ihren Komponenten vorgenommen und allfällige Auffälligkeiten und Schäden gemäss den Vorgaben der Behörde - die zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der andauernden Untersuchung noch gar nicht erlassen sind - repariert wurden.
Die FAA sieht sich zu diesem Schritt gezwungen, weil sich nach einer weiteren Begehung der Trümmerstelle bestätigt hat, dass sich das linke Triebwerk (Triebwerk 1) gegen Ende des Startlaufs mitsamt seiner Aufhängung (Pylon) von der Tragfläche der MD-11 gelöst hat und dabei fatale Folgeschäden an der Tragfläche sowie dem mittleren Triebwerk Nr. 2 am Heck verursacht haben dürfte. Im Trümmerfeld neben der Piste fanden die Ermittler - in dieser Reihenfolge kommuniziert, aber nicht bestätigt in dieser Reihenfolge gefunden - mehrere stark beschädigte Triebwerksschaufeln des Unglücksflugzeugs, den Einlassbereich des Triebwerks, Teile des Pylons sowie den brandgeschwärzten Kern des Triebwerks mit Resten der Aufhängung.
Damit zeigen sich die Parallelen zum fatalen Absturz der American Airlines DC-10-10 N110AA auf Flug AA191 in Chicago von 1979 nochmals deutlicher als in den ersten Videosequenzen des UPS-Unfalls. Die FAA befürchtet inzwischen ein «systematisches Problem» an den Triebwerksaufhängungen der MD-11. Laut FAA besteht damit ein unsicherer Zustand rund um das Flugzeugmuster, und um weitere Vorfälle zu verhindern, hat sie als vorübergehende Massnahme ein Flugverbot erlassen. Ausnahmebewilligungen - etwa für Überführungsflüge zu Wartungsstandorten oder für Testflüge - sind im Einzelfall bei der FAA zu beantragen.
Da Federal Express und UPS die MD-11 bereits freiwillig aus dem Einsatz abgezogen haben, sind beide Unternehmen bereits auf den Kapazitätsverlust vorbereitet und am Organisieren von Ersatzlösungen. Dennoch trifft sie das Grounding just vor der besonders nachfragestarken Weihnachtszeit spürbar, stellt die MD-11 doch etwa 9% der UPS-Flotte und 6.5% der FedEx-Flotte dar. Mit zusätzlichen Rotationen übriger Typenmuster und dem Ausweichen auf Transporte in Frachträumen von Linienflügen hoffen die beiden Unternehmen, den Ausfall kompensieren zu können.
Hebt vorerst nicht mehr ab: Die MD-11F N287UP der UPS, einst als HB-IWN bei Swissair im Dienst, ist immer noch Teil der aktiven UPS-Flotte und vom derzeitigen Grounding des Flugzeugmusters betroffen (Lukas Lusser, Anchorage, 5.7.10).